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In der folgenden Tabelle sind alle Benutzer- und Rollenrechte des VideoManagers aufgelistet.
Recht | Beschreibung | |
---|---|---|
Rollenrechte | Administrationsrecht | Alle administrative Aufgaben im VideoManager können ausgeführt werden, d.h. der Bereich "Administration" ist für diese Benutzer aufrufbar. |
Sicherheitseinstellungen bearbeiten | Die Sicherheitseinstellung in der Videoverwaltung kann für ein Video ausgewählt werden. | |
Videorechte | Videos ansehen | Die Videoliste in der Videoverwaltung ist aufrufbar. |
Videos bearbeiten | Das Video kann bearbeitet werden. Hierzu gehören u.a. das Ändern von Metadaten, die Erstellung von Kapitel, die Veröffentlichung von Videos usw. | |
Videos ersetzen | Die Funktion "Video ersetzen" in der erweiterten Bearbeitung eines Videos kann ausgeführt werden. | |
Videos hochladen | Neue Videos können in den VideoManager hoch geladen werden. | |
Videos in Channel hinzufügen/ löschen | Videos können zu bestimmten Channels hinzugefügt bzw. aus den Channels entfernt werden. | |
Videos löschen | Videos können in den Papierkorb verschoben und für das endgültige Löschen aus dem VideoManager vorgesehen werden. | |
Videos veröffentlichen | Videos können zur Veröffentlichung freigegeben und veröffentlicht werden. | |
Channelrechte | Channels anlegen | Channels und Sub-Channels können angelegt werden. --> ggf. können selbst erstellte Channels nicht mehr gesehen werden ohne recht "channel ansehen" |
Channels sehen | Die bereits angelegten Channels sind in der Navigation (Channelbaum) sichtbar. | |
Channel-Inhalte ansehen | Die Videolisten der jeweiligen Channels sind sichtbar. Wenn das Recht "Channel sehen" nicht aktiv, aber "Channel-Inhalte ansehen" aktiv ist, so ist die Liste aller Videos sichtbar, nicht jedoch die angelegten Channels. | |
Channels bearbeiten | Channels können bearbeitet (umbenannt) werden. -->> wenn Recht Channel sehen nicht vorhanden???? | |
Channels löschen | Channels und Sub-Channels können gelöscht werden. | |
Sub-Channels ansehen | Sub-Channels sind in der Navigation sichtbar, nur möglich, wenn auchRecht "Channel sehen" aktiv ist. Die Videos der jeweiligen Channels sind aufrufbar, auch wenn Recht "Channel-Inhalte ansehen" nicht aktiv ist. | |
Social Media Rechte | Videos können auf Facebook veröffentlicht werden. | |
YouTube | Videos können auf YouTUbe veröffentlicht werden. |