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In der folgenden Tabelle sind alle Benutzer- und Rollenrechte des VideoManagers aufgelistet.

 RechtBeschreibung
Rollenrechte

Administrationsrecht

Alle administrative Aufgaben im VideoManager können ausgeführt werden, d.h. der Bereich "Administration" ist für diese Benutzer aufrufbar.
 Sicherheitseinstellungen bearbeitenDie Sicherheitseinstellung in der Videoverwaltung kann für ein Video ausgewählt werden.
VideorechteVideos ansehenDie Videoliste in der Videoverwaltung ist aufrufbar.
 Videos bearbeitenDas Video kann bearbeitet werden. Hierzu gehören u.a. das Ändern von Metadaten, die Erstellung von Kapitel, die Veröffentlichung von Videos usw.
 Videos ersetzenDie Funktion "Video ersetzen" in der erweiterten Bearbeitung eines Videos kann ausgeführt werden.
 Videos hochladenNeue Videos können in den VideoManager hoch geladen werden.
 Videos in Channel hinzufügen/ löschenVideos können zu bestimmten Channels hinzugefügt bzw. aus den Channels entfernt werden.
 Videos löschenVideos können in den Papierkorb verschoben und für das endgültige Löschen aus dem VideoManager vorgesehen werden.
 Videos veröffentlichenVideos können zur Veröffentlichung freigegeben und veröffentlicht werden.
ChannelrechteChannels anlegen

Channels und Sub-Channels können angelegt werden.

--> ggf. können selbst erstellte Channels nicht mehr gesehen werden ohne recht "channel ansehen"

 Channels sehenDie bereits angelegten Channels sind in der Navigation (Channelbaum) sichtbar.
 Channel-Inhalte ansehen

Die Videolisten der jeweiligen Channels sind sichtbar.

Wenn das Recht "Channel sehen" nicht aktiv, aber "Channel-Inhalte ansehen" aktiv ist, so ist die Liste aller Videos sichtbar, nicht jedoch die angelegten Channels.

 Channels bearbeiten

Channels können bearbeitet (umbenannt) werden.

-->> wenn Recht Channel sehen nicht vorhanden????

 Channels löschenChannels und Sub-Channels können gelöscht werden.
 Sub-Channels ansehenSub-Channels sind in der Navigation sichtbar, nur möglich, wenn auchRecht "Channel sehen" aktiv ist. Die Videos der jeweiligen Channels sind aufrufbar, auch wenn Recht "Channel-Inhalte ansehen" nicht aktiv ist.
Social Media RechteFacebookVideos können auf Facebook veröffentlicht werden.
 YouTubeVideos können auf YouTUbe veröffentlicht werden.